Produktsicherheitsverordnung 2024 -

Produktsicherheitsverordnung 2024

04. Dezember 2024
Rechtliches

Was ist die Produktsicherheitsverordnung – und warum betrifft sie Onlineshops?

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und hat ein klares Ziel: Verbraucher europaweit besser vor unsicheren Produkten zu schützen – insbesondere im Onlinehandel.

Onlinehändler, Marktplatzanbieter und Fulfillment-Dienstleister stehen damit vor neuen Pflichten, die sie rechtzeitig umsetzen sollten.

 

Bin ich von der Verordnung betroffen?

 

Die Produktsicherheitsverordnung betrifft nahezu alle Händler, die physische Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen – egal ob über einen eigenen Onlineshop oder über Plattformen wie Amazon, eBay & Co.
Nicht betroffen sind Händler, die ausschließlich bestimmte Produktgruppen verkaufen, etwa:

 

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Pflanzenschutzmittel
  • Luftfahrzeuge oder Antiquitäten
     

Ein kurzer Selbsttest: Wenn du Produkte vertreibst, für die eine sichere Anwendung erforderlich ist, und diese nicht in den oben genannten Ausnahmen liegen, solltest du dich dringend mit der GPSR auseinandersetzen.

Diese Informationen müssen künftig im Onlineshop erscheinen

Damit Kunden fundierte Kaufentscheidungen treffen können, fordert die Verordnung eine höhere Transparenz im Online-Angebot. Das bedeutet konkret:

  • Angaben zum Hersteller – Name, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse
  • Bei Nicht-EU-Herstellern: Daten des Importeurs oder Bevollmächtigten mit Sitz in der EU
  • Produktabbildungen, die den Artikel realistisch zeigen
  • Eine eindeutige Produktbeschreibung, die alle wesentlichen Merkmale enthält
  • Warnhinweise und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache, sofern erforderlich
  • Alle Angaben direkt und gut sichtbar im Angebot – nicht per Link ausgelagert

Diese Informationen müssen nicht nur online, sondern auch auf dem Produkt, der Verpackung oder den mitgelieferten Unterlagen vorhanden sein.

 

Was müssen Händler bis Dezember 2024 tun?

 

Die Zeit läuft: Bis zum 13. Dezember 2024 müssen alle betroffenen Händler ihren Onlineshop entsprechend anpassen. Das bedeutet:

 

  1. Produktdaten überprüfen: Sind alle Pflichtangaben vollständig und korrekt hinterlegt?
  2. Texte und Bildmaterial aktualisieren: Produktfotos und Beschreibungen überarbeiten
  3. Sicherheits- und Warnhinweise ergänzen: Verständlich, sichtbar und korrekt
  4. Importprodukte kennzeichnen: Wer Waren von Herstellern außerhalb der EU anbietet, muss zusätzlich die Kontaktdaten des EU-Importeurs angeben

Warum lohnt sich die Umsetzung auch aus Marketingsicht?

Ein transparenter, gesetzeskonformer Onlineshop schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei deinen Kunden.
Produkte mit klaren Angaben, Sicherheitsinformationen und sichtbaren Kontaktmöglichkeiten wirken seriös – ein klarer Vorteil im Wettbewerb.

 

Fazit: Rechtzeitig handeln zahlt sich aus

 

Die Produktsicherheitsverordnung bringt neue Anforderungen mit sich – aber auch eine Chance, deinen Shop professioneller und kundenfreundlicher aufzustellen.
Wer frühzeitig handelt, vermeidet Abmahnungen, technische Probleme und unnötigen Stress zum Stichtag.

Noch Fragen?

 

Wir unterstützen dich gerne bei der Überprüfung und Anpassung deiner Shop-Texte und Produktinformationen. Sprich uns an!

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