Produktsicherheitsverordnung 2024

04. Dezember 2024 [überarbeitet am 25.07.2025]
Rechtliches

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und hat ein klares Ziel: Verbraucher europaweit besser vor unsicheren Produkten zu schützen – insbesondere im Onlinehandel.

Onlinehändler, Marktplatzanbieter und Fulfillment-Dienstleister stehen damit vor neuen Pflichten, die sie rechtzeitig umsetzen sollten.

 

Bin ich von der Verordnung betroffen?

 

Die Produktsicherheitsverordnung betrifft nahezu alle Händler, die physische Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen – egal ob über einen eigenen Onlineshop oder über Plattformen wie Amazon, eBay & Co.

Nicht betroffen sind Händler, die ausschließlich bestimmte Produktgruppen verkaufen, etwa:

 

  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Pflanzenschutzmittel
  • Luftfahrzeuge oder Antiquitäten


Ein kurzer Selbsttest: Wenn du Produkte vertreibst, für die eine sichere Anwendung erforderlich ist, und diese nicht in den oben genannten Ausnahmen liegen, solltest du dich dringend mit der GPSR auseinandersetzen.

Diese Informationen müssen künftig im Onlineshop erscheinen

 

Damit Kunden fundierte Kaufentscheidungen treffen können, fordert die Verordnung eine höhere Transparenz im Online-Angebot. Das bedeutet konkret:

 

  • Angaben zum Hersteller – Name, Postanschrift und elektronische Kontaktadresse
  • Bei Nicht-EU-Herstellern: Daten des Importeurs oder Bevollmächtigten mit Sitz in der EU
  • Produktabbildungen, die den Artikel realistisch zeigen
  • Eine eindeutige Produktbeschreibung, die alle wesentlichen Merkmale enthält
  • Warnhinweise und Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache, sofern erforderlich
  • Alle Angaben direkt und gut sichtbar im Angebot – nicht per Link ausgelagert

Diese Informationen müssen nicht nur online, sondern auch auf dem Produkt, der Verpackung oder den mitgelieferten Unterlagen vorhanden sein.

Was müssen Händler tun?

 

Die General Product Safety Regulation (GPSR) trat am 13. Dezember 2024 in Kraft. Händler mussten bis zu diesem Datum ihre Pflichten gemäß dieser Verordnung umsetzen, also spätestens ab dem 13.12.2024 gelten alle entsprechenden Anforderungen verbindlich für sie. Produkte, die vor diesem Stichtag auf dem Markt waren, dürfen zwar weiterhin verkauft werden, aber neue bzw. nach diesem Datum angebotene Produkte müssen vollständig den GPSR-Anforderungen entsprechen.

Checkliste zur GPSR-Umsetzung im Onlineshop

  1. Produktdaten überprüfen 
    Sind alle Pflichtangaben vollständig und korrekt hinterlegt?
  2. Texte und Bildmaterial aktualisieren
    Produktfotos und Beschreibungen überarbeiten
  3. Sicherheits- und Warnhinweise ergänzen
    Verständlich, sichtbar und korrekt platzieren
  4. Importprodukte kennzeichnen
    Kontaktdaten des EU-Importeurs bei Waren außerhalb der EU angeben
     

Noch Fragen?

 

Wir unterstützen dich gerne bei der Überprüfung und Anpassung deiner Shop-Texte und Produktinformationen. Sprich uns an!

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