Gesetzliche Gewährleistung & GARAN-Label
06. Oktober 2026
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Rechtliches
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von Redaktion
Seit dem 27. September 2026 gelten für B2C-Onlineshops, die Waren an Verbraucher verkaufen, neue Informationspflichten rund um gesetzliche Gewährleistungsrechte und bestimmte Herstellergarantien.
Shopbetreiber müssen Verbraucher deutlicher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Zusätzlich kommt bei bestimmten Haltbarkeitsgarantien das neue EU GARAN-Label zum Einsatz.
Was zunächst nach zwei ähnlichen Kennzeichnungen klingt, betrifft unterschiedliche Bereiche. Für die technische Umsetzung im Onlineshop ist diese Unterscheidung besonders wichtig.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die neuen Anforderungen und ihre technische Umsetzung im Onlineshop. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft die Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine Ware mangelhaft ist. Sie besteht unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.
Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung. Ein Hersteller kann beispielsweise garantieren, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum seine vorgesehenen Funktionen und Eigenschaften behält.
Seit September 2026 sollen Verbraucher diese beiden Bereiche leichter voneinander unterscheiden können. Die EU unterscheidet dabei zwischen der harmonisierten Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und dem EU GARAN-Label.
Dabei spielen zwei unterschiedliche Informationen eine Rolle:
Gesetzliche Gewährleistung
- gesetzlich vorgeschrieben
- betrifft den Verkauf von Waren an Verbraucher
- allgemeiner Hinweis im Onlineshop
- besteht unabhängig von einer zusätzlichen Garantie
GARAN-Label
- betrifft bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers
- ist einem konkreten Produkt zugeordnet
- wird nur unter bestimmten Voraussetzungen benötigt
- zeigt unter anderem die Dauer der Haltbarkeitsgarantie
Wo sollte der Gewährleistungshinweis im Onlineshop erscheinen?
Anders als das GARAN-Label ist der allgemeine Gewährleistungshinweis nicht einem einzelnen Produkt zugeordnet.
Er muss im Onlineshop hervorgehoben und gut wahrnehmbar dargestellt werden. Mögliche Stellen sind beispielsweise der Produktkatalog, der Header oder der Checkout.
Eine mögliche Umsetzung ist ein deutlich sichtbarer Hinweis wie:
Informationen zu deinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten
Beim ersten Klick oder Mouseover kann anschließend die vollständige harmonisierte Mitteilung angezeigt werden.
Auch die Bestellbestätigung sollte bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Gerade bei individuell angepassten Shops sollte deshalb nicht nur die sichtbare Shopoberfläche, sondern auch der komplette Bestell- und E-Mail-Prozess geprüft werden.
Was ändert sich bei der gesetzlichen Gewährleistung?
Onlineshops müssen Verbraucher deutlich auf ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen.
Dafür gibt es eine europaweit einheitliche Darstellung – die sogenannte harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Sie informiert Verbraucher unter anderem darüber, dass für in der EU verkaufte Waren grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistungsschutz bestehen.
Wichtig ist: Die Darstellung darf nicht einfach im eigenen Shopdesign nachgebaut oder beliebig verändert werden. Für die digitale Nutzung ist die farbige Version vorgesehen.
Was ist das EU GARAN-Label?
Das GARAN-Label betrifft eine bestimmte Form der freiwilligen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Wichtig: Das Label wird nicht automatisch benötigt, sobald ein Produkt mit irgendeiner Garantie beworben wird.
Das GARAN-Label ist vorgesehen, wenn die vom Hersteller angebotene Haltbarkeitsgarantie
- ohne zusätzliche Kosten angeboten wird,
- das gesamte Produkt umfasst und
- länger als zwei Jahre gilt.
Eine dreijährige Garantie, die beispielsweise nur einen einzelnen Bestandteil eines Produkts umfasst, fällt deshalb nicht automatisch darunter.
Für Händler ebenfalls wichtig: Sie müssen nicht selbst aktiv Herstellerseiten nach solchen Garantien durchsuchen. Der Hersteller soll die notwendigen Informationen zur entsprechenden Haltbarkeitsgarantie bereitstellen.
Das GARAN-Label gehört zum konkreten Produkt
Im Gegensatz zum allgemeinen Gewährleistungshinweis ist das GARAN-Label produktbezogen.
Kunden müssen klar erkennen können, welches konkrete Produkt von der Haltbarkeitsgarantie des Herstellers erfasst wird.
Je nach Aufbau des Onlineshops kann das Label beispielsweise
- auf der Produktdetailseite,
- in der Produktbeschreibung,
- innerhalb der Produktbilder oder
- über eine aufklappbare Darstellung
integriert werden.
Unmittelbar vor der Bestellung sollte das GARAN-Label bei einem betroffenen Produkt ebenfalls sichtbar sein. Zusätzlich sollte die Darstellung in der Bestellbestätigung berücksichtigt werden.
Welche Informationen enthält das GARAN-Label?
Die grundlegende Gestaltung des GARAN-Labels ist vorgegeben.
An das konkrete Produkt angepasst werden insbesondere:
- die Dauer der Haltbarkeitsgarantie in Jahren
- Marke beziehungsweise Markenzeichen
- Modell-ID
Andere Bestandteile wie Aufbau, Symbole, QR-Code und grundlegende Gestaltung dürfen nicht frei verändert werden.
Das GARAN-Label sollte deshalb nicht einfach im eigenen Corporate Design nachgebaut werden.
Was bedeutet das technisch für Shopware, WooCommerce & Co.?
Für die technische Umsetzung reicht es nicht immer aus, lediglich eine Grafik in den Shop einzubauen.
Beim allgemeinen Gewährleistungshinweis muss sichergestellt werden, dass die Information im Shop gut sichtbar und erreichbar ist und auch im Bestellprozess berücksichtigt wird.
Beim GARAN-Label kommt eine weitere Herausforderung hinzu: Das Shopsystem muss erkennen können, welche Produkte betroffen sind.
Dafür können beispielsweise folgende Informationen benötigt werden:
- Besteht für das Produkt eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie?
- Wie lange gilt sie?
- Welche Marke beziehungsweise welches Markenzeichen ist anzugeben?
- Welche Modell-ID gehört zum Produkt?
Bei größeren Sortimenten sollten solche Angaben möglichst strukturiert gepflegt werden – beispielsweise direkt am Produkt oder über angebundene Systeme wie Warenwirtschaft oder PIM.
Bei Shopware können dafür beispielsweise Zusatzfelder oder individuelle Erweiterungen eingesetzt werden. Bei der technischen Pflege bestehender Shops spielen außerdem regelmäßige Updates und die Kompatibilität individueller Anpassungen eine wichtige Rolle.
Auch WooCommerce lässt sich um individuelle Produktinformationen und Funktionen erweitern.
Nicht einfach das Label selbst gestalten
Gerade aus gestalterischer Sicht liegt es nahe, die neuen Kennzeichnungen an Farben, Schriftarten und Gestaltung des eigenen Shops anzupassen.
Bei den offiziellen EU-Darstellungen ist das jedoch nicht frei möglich.
Shopbetreiber sollten deshalb die vorgesehenen Dateien und Darstellungen verwenden und nicht versuchen, die Kennzeichnungen vollständig selbst nachzubauen.
Das betrifft insbesondere:
- Aufbau
- Farben
- Symbole
- QR-Code
- Proportionen
Beim GARAN-Label werden lediglich die dafür vorgesehenen produktbezogenen Informationen ergänzt.
Was sollten Shopbetreiber jetzt prüfen?
Wer Waren an Verbraucher verkauft, sollte den eigenen Onlineshop insbesondere auf folgende Punkte prüfen:
- Ist der Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sichtbar eingebunden?
- Wird die vorgesehene EU-Darstellung korrekt verwendet?
- Ist der Hinweis auch auf mobilen Geräten gut erreichbar und lesbar?
- Gibt es Produkte mit entsprechenden Haltbarkeitsgarantien des Herstellers?
- Sind Garantiedauer, Marke und Modellinformationen bekannt?
- Wird bei betroffenen Produkten das GARAN-Label korrekt ausgegeben?
- Ist das GARAN-Label eindeutig dem richtigen Produkt zugeordnet?
- Werden die notwendigen Informationen unmittelbar vor der Bestellung berücksichtigt?
- Sind Gewährleistungs- und Garantieinformationen auch in der Bestellbestätigung enthalten?
Gerade bei älteren Shops, individuellen Themes oder stark angepassten Checkout-Prozessen sollte die Umsetzung anschließend auf Desktop, Smartphone und Tablet vollständig getestet werden.
2026 bringt weitere Änderungen für Onlineshops
Die neuen Informationen zu Gewährleistung und Herstellergarantien sind nur ein Teil der rechtlichen Änderungen für Onlineshops im Jahr 2026.
Weitere Neuerungen betreffen beispielsweise den Widerrufsprozess, Umweltwerbung und zusätzliche Informationspflichten.
Einen Überblick über die wichtigsten Themen findest du in unserem Beitrag Gesetzesänderungen für Online-Shops 2026.
Mit dem neuen Widerrufsprozess beschäftigen wir uns ausführlicher im Beitrag Der Widerrufsbutton 2026.
Auch für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gelten neue Regeln. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag zur EmpCo-Richtlinie und dem Ende von Greenwashing.
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