EmpCo-Richtlinie und das Ende vom Greenwashing
25. August 2026
Rechtliches
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von Redaktion
Nachhaltigkeit ist das Verkaufsargument unserer Zeit. Doch wo gestern noch ein schnelles „klimafreundlich“ reichte, gelten zunehmend strengere gesetzliche Anforderungen. Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verschärft die EU die Regeln für umweltbezogene Werbung deutlich.
Unpräzise oder unbelegte Öko-Versprechen entwickeln sich zunehmend zu einem rechtlichen Risiko.
Rechtlicher Rahmen: EU beschlossen, nationale Umsetzung läuft
Die EmpCo-Richtlinie wurde am 6. März 2024 verabschiedet und trat kurz darauf in Kraft. Wie bei EU-Richtlinien üblich, erfolgt die konkrete Umsetzung jedoch auf nationaler Ebene innerhalb festgelegter Fristen. Auch in Deutschland wurde die Integration in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angestoßen bzw. bereits weitgehend umgesetzt.
Für Unternehmen sind die neuen Maßstäbe nicht mehr Zukunftsmusik, sondern prägen schon jetzt die Bewertung von Werbung und werden in den kommenden Monaten und Jahren verbindlich angewendet. Wer seine Kommunikation nicht frühzeitig anpasst, riskiert Abmahnungen und Reputationsschäden.
Wichtig ist zudem die Abgrenzung zur sogenannten Green Claims Directive. Dieser separate EU-Gesetzesvorschlag befindet sich weiterhin im politischen Prozess und ist bislang nicht final beschlossen. Unabhängig davon entfaltet die EmpCo-Richtlinie bereits jetzt eine erhebliche Wirkung auf die Zulässigkeit umweltbezogener Aussagen.
Das Herzstück: Strengere Anforderungen an Umweltwerbung
Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, irreführende Umweltkommunikation systematisch einzudämmen. Drei Bereiche stehen dabei besonders im Fokus:
1. Allgemeine Umweltbegriffe ohne Nachweis
Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „grün“ oder „nachhaltig“ geraten unter Druck. Solche Aussagen sind künftig nur noch zulässig, wenn sie klar belegbar sind und sich auf konkrete, nachprüfbare Aspekte beziehen. Besonders problematisch sind unspezifische Gesamtbehauptungen ohne nachvollziehbare Grundlage.
2. Eigene oder intransparente Gütesiegel
Selbst entwickelte „Eco“-Labels oder Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung und transparente Vergabekriterien werden rechtlich kritisch bewertet. Unternehmen müssen sicherstellen, dass verwendete Labels nachvollziehbar, überprüfbar und nicht irreführend sind.
3. Klimaneutralitäts- und Kompensations-Claims
Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, insbesondere wenn sie überwiegend auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, stehen im besonderen Fokus der Regulierung. Solche Claims sind nur noch unter sehr engen Voraussetzungen haltbar und müssen die tatsächliche Umweltleistung transparent widerspiegeln. Reine Ausgleichslogiken ohne echte Emissionsreduktion gelten zunehmend als problematisch.
Ergänzend verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte Zukunftsversprechen. Wer mit Zielen wie klimaneutral bis 2030 wirbt, muss diese durch konkrete, überprüfbare Maßnahmenpläne untermauern. Dazu gehören messbare Zwischenziele sowie eine nachvollziehbare Dokumentation des Fortschritts.
Mehr Transparenz im E-Commerce
Neben Verboten rückt auch die Transparenz stärker in den Fokus. Verbraucher sollen künftig besser informiert werden, insbesondere in Bezug auf:
- Haltbarkeit und Lebensdauer von Produkten
- Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit
- Software-Updates bei digitalen Produkten
- relevante Nachhaltigkeitsmerkmale entlang der Nutzung
Produktseiten und Kaufprozesse müssen zunehmend detailliertere und strukturierte Informationen bereitstellen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich dabei oft aus dem Zusammenspiel mehrerer EU-Initiativen und nationaler Regelungen.
Wer ist betroffen?
Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU vermarkten. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen, selbst wenn die praktische Durchsetzung im Einzelfall verhältnismäßig erfolgen kann.
Zudem sollten bestehende Werbematerialien, Produkttexte und Verpackungen überprüft werden. Zwar besteht in der Regel kein sofortiger Anpassungszwang für alle Altbestände, jedoch können irreführende Aussagen jederzeit wettbewerbsrechtlich beanstandet werden.
Risiken und Chancen
Verstöße gegen die neuen Anforderungen können insbesondere zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und Reputationsschäden führen. Die Entwicklung zeigt klar: Umweltkommunikation wird zu einem rechtlich sensiblen Bereich, der sorgfältig gesteuert werden muss.
Gleichzeitig entsteht eine Chance für Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften. Wer transparente, belegbare und präzise Aussagen trifft, kann sich glaubwürdig positionieren und Vertrauen aufbauen.
Praxis-Checkliste für Unternehmen
- Bestehende Claims prüfen: Alle Aussagen zu Nachhaltigkeit, Klimawirkung und Umweltvorteilen kritisch hinterfragen
- Nachweise sichern: Aussagen nur verwenden, wenn sie intern sauber dokumentiert und belegbar sind
- Siegel evaluieren: Verwendete Labels auf Transparenz und externe Prüfbarkeit prüfen
- Ziele konkretisieren: Nachhaltigkeitsziele mit klaren Maßnahmen und Zwischenzielen hinterlegen
- Inhalte erweitern: Produktinformationen um relevante Angaben zu Nutzung, Haltbarkeit und Reparatur ergänzen
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