Barrierefreiheit für Webseiten
04. Dezember 2024
[überarbeitet am
25.07.2025]
Rechtliches
Am 28. Juni 2025 tratt eine neue gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit in Kraft, die für alle öffentlichen und kommerziellen Websites (auch Webshops) von großer Bedeutung ist. Ziel dieser Verordnung ist es, den Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wer ist von der gesetzlichen Pflicht betroffen?
- Betreiber von Webseiten
- Betreiber von Online-Shops
- Kommunale Webseiten
Ausnahmen
- Reine B2B-Seiten
- Webseiten von Kleinunternehmen (unter 10 Mitarbeitern, unter 2 Mio. Bilanzsumme)
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme beantragt werden
Konkrete Maßnahmen und Handlungsbedarf
Von da an müssen Websites bestimmten Barrierefreiheitsstandards entsprechen, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) festgelegt sind. Dies betrifft insbesondere:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen auch für Nutzer mit Sehschwächen oder Screenreadern zugänglich sein. (Webseiten-Kontrast, Einhaltung der Headline-Struktur, Alternative Texte für Bilder, Video und Audio mittels Untertitel)
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss für alle Benutzer, auch über die Tastatur, möglich sein. Ebenso eine Kontaktaufnahme über Web-Formular
- Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen einfach verständlich und nutzbar sein.
- Robustheit: Ihre Webseite muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Hilfstechnologien kompatibel sein.
Wie gehen wir vor?
Für bereits bestehende Webseiten empfehlen wir folgende Schritte:
- Audit und Analyse Ihrer Website: Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheitsprobleme mithilfe moderner Tools, die potenzielle Schwachstellen grafisch darstellen.
- Umsetzung notwendiger Änderungen: In Absprache mit Ihnen verbessern wir die Barrierefreiheit Ihrer Website, z.B. durch Anpassung des Kontrasts, die Optimierung der Navigation und die Implementierung alternativer Texte für Bilder.
- Auf Wunsch, regelmäßige Überprüfung und Pflege: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wir bieten Ihnen regelmäßige Wartung und Prüfungen, um sicherzustellen, dass Ihre Website dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wie reagiert Shopware darauf?
Die neue Version von Shopware ist Shopware 6.7.0.0 wurde offiziell am 14. Mai 2025 veröffentlicht. Diese Version bringt wichtige Neuerungen, darunter Verbesserungen in den Bereichen Barrierefreiheit (im Hinblick auf das Europäische Barrierefreiheitsgesetz), Performance, moderne Entwicklungstechnologien wie die Umstellung von Webpack auf Vite sowie die vollständige Integration von Vue 3. Zudem enthält Shopware 6.7 eine überarbeitete Caching-Strategie und Aktualisierungen wichtiger Kernbibliotheken für mehr Stabilität und Zukunftssicherheit.
Darüber hinaus ist aktuell (Stand Juli 2025) auch Shopware 6.7.1.0 verfügbar, das weitere praxisnahe Verbesserungen bietet, wie AI-Features, eine 3D-Vorschau, neue B2B Components und flexiblere Konfigurationsmöglichkeiten bei Maßeinheiten.
Informationen zu professionellen Webshops finden Sie unter inovanet.de – Webshops.
Vorteile der Maßnahmen für SEO (Suchmschinenoptimierung)
Barrierefreie Webseiten stellen klare Beschreibungen für Inhalte dar. Dies führt zu einer besseren Indexierung durch Google & Co., was Ihre Sichtbarkeit in den Suchergebnissen steigert. Zudem erhöht eine zugängliche Website die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher, was zu einer längeren Verweildauer und einer niedrigeren Absprungrate führt – beides wichtige Faktoren für ein gutes Ranking.
Die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes stellen Unternehmen und Kommunen vor neue Herausforderungen. Zum einen müssen digitale Angebote wie Webseiten und Shops geprüft und ggf. überarbeitet werden. Zum anderen entstehen dadurch auch Chancen für Ihr die betroffenen Medien, indem die Nutzbarkeit und Reichweite verbessert wird.
Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.
0 Kommentare