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Barrierefreiheit für Webseiten

04. Dezember 2024
Rechtliches

Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit in Kraft, die für alle öffentlichen und kommerziellen Websites (auch Webshops) von großer Bedeutung ist. Ziel dieser Verordnung ist es, den Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und sicherzustellen, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
 

Wer ist von der gesetzlichen Pflicht betroffen? 

  • Betreiber von Webseiten
  • Betreiber von Online-Shops
  • Kommunale Webseiten 


Ausnahmen

  • Reine B2B-Seiten
  • Webseiten von Kleinunternehmen (unter 10 Mitarbeitern, unter 2 Mio. Bilanzsumme)
  • In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme beantragt werden

 

Konkrete Maßnahmen und Handlungsbedarf

 

Ab dem Stichtag müssen Websites bestimmten Barrierefreiheitsstandards entsprechen, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) festgelegt sind. Dies betrifft insbesondere:

 

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen auch für Nutzer mit Sehschwächen oder Screenreadern zugänglich sein. (Webseiten-Kontrast, Einhaltung der Headline-Struktur, Alternative Texte für Bilder, Video und Audio mittels Untertitel) 
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss für alle Benutzer, auch über die Tastatur, möglich sein. Ebenso eine Kontaktaufnahme über Web-Formular
  • Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen einfach verständlich und nutzbar sein.
  • Robustheit: Ihre Webseite muss mit verschiedenen Browsern, Geräten und Hilfstechnologien kompatibel sein.

Wie gehen wir vor? 

Für bereits bestehende Webseiten empfehlen wir folgende Schritte:  

  1. Audit und Analyse Ihrer Website: Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheitsprobleme mithilfe moderner Tools, die potenzielle Schwachstellen grafisch darstellen.
  2. Umsetzung notwendiger Änderungen: In Absprache mit Ihnen verbessern wir die Barrierefreiheit Ihrer Website, z.B. durch Anpassung des Kontrasts, die Optimierung der Navigation und die Implementierung alternativer Texte für Bilder.
  3. Auf Wunsch, regelmäßige Überprüfung und Pflege: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wir bieten Ihnen regelmäßige Wartung und Prüfungen, um sicherzustellen, dass Ihre Website dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Wie reagiert Shopware darauf?

Shopware arbeitet aktiv daran, die neue Version 6.7 noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist einzuführen. Diese wird umfassende Funktionen zur Barrierefreiheit enthalten.
Das geplante Produkt-Update wird den Onlinehändlern konkrete Werkzeuge und Lösungen zur Verfügung stellen, um ihre Shops barrierefrei zu gestalten. Trotz dieser Maßnahmen ist eine gründliche Überprüfung aller individuellen Anpassungen und Modifikationen im Onlineshop unverzichtbar.


Vorteile der Maßnahmen für SEO (Suchmschinenoptimierung) 

Barrierefreie Webseiten stellen klare Beschreibungen für Inhalte dar. Dies führt zu einer besseren Indexierung durch Google & Co., was Ihre Sichtbarkeit in den Suchergebnissen steigert. Zudem erhöht eine zugängliche Website die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher, was zu einer längeren Verweildauer und einer niedrigeren Absprungrate führt – beides wichtige Faktoren für ein gutes Ranking.

 

Fazit

Die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes stellen Unternehmen und Kommunen vor neue Herausforderungen. Zum einen müssen digitale Angebote wie Webseiten und Shops geprüft und ggf. überarbeitet werden. Zum anderen entstehen dadurch auch Chancen für Ihr die betroffenen Medien, indem die Nutzbarkeit und Reichweite verbessert wird.

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